Antrag auf Gründungszuschuss: Überzeuge die Agentur für Arbeit
Wenn du dich aus der Arbeistlosigkeit heraus selbständig machen möchtest, ist es i.d.R. so, dass du eine gewisse Anlaufzeit benötigst, um mit deiner Geschäftsidee deinen Lebensalltag finanzieren zu können. Genau hierbei hilft der Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit. Während du als Bezieher von Arbeitslosengeld für den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und dich auf freie Stellen bewerben musst, um weiterhin Anspruch auf die Zuwendung zu haben, so kannst du dich im Falle der Gewährung des Gründungszuschusses voll und ganz auf deine Selbständigkeit konzentrieren und bekommst trotzdem die Geldzuwendung.
Um diese Chance zu bekommen, musst du zunächst die Voraussetzungen für die Antragstellung auf Gründungszuschuss erfüllen, die wir nachstehend darstellen. Wenn du die generellen Bedingungen erfüllst, steht die Erstellung eines aussagekräftigen Businessplans an, der belegt, dass du nach 6 Monaten voraussichtlich von deiner Geschäftsidee deinen Lebenalltag finanzieren kannst.
Ganz wichtig ist, dass du dir bewusst machst, dass du den Businessplan nicht ausschließlich für die Agentur für Arbeit für den Erhalt des Gründerzuschusses erstellst oder dich die Erstellung nicht ein Qual ist, sondern du machst den Geschäftsplan für dich, um deine Geschäftsidee in den Kernbereichen mit den wesentlichen Stellgrößen zu verstehen. Denn nur so kannst du Fehler vermeiden und schauen, ob du alle Paramenter berücksichtigt hast.
Im Menü Businessplan geben wir dir Tipps, damit du dich auf deine Aufgabe bestmöglich vorbereiten kannst. Wir zeigen dir auch, wie du dich auf das Gespräch mit deinem Sachbearbeiter vorbereiten solltest.
Voraussetzungen für den Gründungszuschuss des Arbeitsamtes
Wenn du beabsichtigst, dich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbständig zu machen, musst du unbedingt die folgenden Voraussezungen und Fristen beachten. Du solltest dich zusätzlich auf der Webseite der Agentur für Arbeit und bei deinem Sachbearbeiter erkündigen, damit du alle für dich relevanten Schritte beachtest und dir den Anspruch auf den Gründungszuschuss sicherst.
Generelle Bedingungen für den Gründungszuschuss
Um den Gründungszuschuss zu beantragen, musst du folgende Voraussetzungen erfüllen:
1. Du musst Arbeitslosengeld (ALG 1) beziehen oder Anspruch darauf haben. Dein Mindestanspruch muss noch 150 Tage betragen.
2. Du musst einen detaillierter Businessplan erstellen, der deine Geschäftsidee und deine Fachkenntnisse erläutert und belegt, dass du davon nach Ablauf der Phase 1 (aktuell 6 Monate) deinen Lebensunterhalt finanzieren kannst (damit ist die Tragfähigkeit deines Vorhabens gemeint).
3. Die Tragfähigkeit deiner Geschäftsidee für deine hauptberufliche Selbständigkeit muss von einer fachkundigen Stelle, wie z.B. der IHK, vom Steuerberater oder anderen zugelassenen Stellen, auf den von der Agentur für Arbeit veröffentlichten Vorlagen bestätigt sein.
4. Einreichung alle Unterlagen in deinem digitalen Postfach auf der Webseite deiner Agentur für Arbeit, die deinen Antrag prüft und freigibt, wobei auf die Freigabe kein Rechtsanspruch besteht.
Anspruch auf Arbeitslosengeld sichern
Damit du die Perspektive des Gründungszuschusses nutzen kannst, musst du mindestens 150 Tage Restanspruch auf ALG 1 haben. Anspruch auf Arbeitslosengeld hast du wenn du dich form- und fristgemäß arbeitslos und -suchend gemeldet hast. Beachte hierzu, dass du verpflichtet bist, dich spätestens drei Monate vor der Beendigung Ihres Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden. Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Arbeits- und Ausbildungsverhältnisses weniger als drei Monate, müssen Sie sich innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes melden.
Fachkenntnisse als Voraussetzung für Gründerzuschuss
I.d.R. sollte dein bisheriger beruflicher Hintergrund oder deine Qualifikation zu dem Bereich passen, in dem du dich selbständig machen möchtest.
Höhe des Gründungszuschusses
Phase 1
Den Gründungszuschuss erhältst du bei Genehmigung für 6 Monate in Höhe von deinem zuletzt erhaltenen Arbeitslosengeld zzgl. 300 Euro zur sozialen Absicherung.
Phase 2
Für 9 Monate erhältst du einen Zuschuss von 300 Euro pro Monat zur sozialen Absicherung. Beachte: du msusst den Zuschuss für Phase 2 gesondert beantragen und nachweisen, dass duhauptberuflich selbstständig bist.
Der Gründungszuschuss ist nicht einkommensteuerpflichtig.